Beste Ausbildung
Was muss ein Feuerwehrmitglied können?
Die Grundausbildung eines aktiven Feuerwehrmitgliedes erfolgt in der Feuerwehr. Der Umfang beträgt 86 Unterrichtseinheiten. Schwerpunkt ist die Vermittlung praktischer Fertigkeiten. Die Grundausbildung in der Feuerwehr beinhaltet auch einen 16 stündigen Erste-Hilfe-Kurs. In der Feuerwehrjugendarbeit vermittelte Kompetenzen werden angerechnet. Das in der Grundausbildung in der Feuerwehr vermittelte Wissen wird im Grundlehrgang erweitert und gefestigt. Der Grundlehrgang wird unter Verwendung einheitlicher Ausbildungsunterlagen in den Bezirken als Außenlehrgang der Landes-Feuerwehrschule durchgeführt. Die Mindestdauer beträgt 18 Unterrichtseinheiten. Innerhalb der Gruppe soll nun das Feuerwehrmitglied „in der eingeteilten Funktion“ im Rahmen des Befehls selbständig handeln können.
Zur Vervollständigung bzw. Erweiterung der Grundausbildung werden in weiterer Folge für den universellen Einsatz des Feuerwehrmitgliedes in der Löschgruppe, entsprechend Bedarf und Eignung zumindest der Atemschutz- und Funklehrgang und gegebenenfalls die Wasserdienstgrundausbildung absolviert.
Bei der Dauer der Grundausbildung ist von einem halben bis zu einem ganzen Jahr auszugehen. Solange dauert es zeitlich gesehen auch mindestens, bis die Grundausbildung abgeschlossen
ist und ein Aktives Feuerwehrmitglied in den Einsatz gehen kann.
Für die erweiterte Grundausbildung beträgt die Ausbildungsdauer mindestens zweieinhalb Jahre (AS – Lehrgang Mindestalter 18 Jahre).
Fünf Kameraden der Feuerwehr Natternbach nahmen am 16.-17. November 2018 am Grundlehrgang teil.
v.l.n.r. HBI Michael Humer, Marvin Vogelgruber, Mathais Gruber, Andreas Biener, Patrik Haderer, und Marcel Ringer